Arvind Hari Kaur – Yoga und Steuerrecht

Yoga und Steuerrecht

Welche Pflichten kommen auf mich zu, wenn ich mich selbständig mache? Wie muss ich mich beim Finanzamt anmelden? Was ist bei der Buchführung zu beachten? Bin ich freiberuflich oder gewerblich tätig? Bin ich umsatzsteuerpflichtig? Welche steuerlichen Folgen hat eine Vermietung meiner Yogaräume? Diese und ähnliche Fragen kläre ich gerne auch anhand eigener Beispiele der Teilnehmer*innen.

Arvind Hari Kaur/Astrid Verena Nedden ist seit dem Jahr als 2000 als selbständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht steuerberatend tätig. Die Mutter eines erwachsenen Sohnes lebt und arbeitet in Essen. Seit 2012 engagiert sie sich für das bedingungslose Grundeinkommen und konzipierte im Frühjahr 2012 für den Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin ein gemeinschaftliches Steuersystem zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens. Im Herbst 2016 hat sie die monothematische Partei Bündnis Grundeinkommen BGE mitgegründet, die 2017 in allen Bundesländern zur Bundestagswahl antrat. In 2015/2016 hat sie bei 3HO die Stufe I Ausbildung zur Kundalini-Yogalehrerin absolviert.

Arvind Hari Kaur – Yoga und Steuerrecht